Aktuell gibt es nur wenige zugelassene stammzellbasierte Therapien, zahlreiche neue Ansätze werden noch in klinischen Studien erprobt. Doch Patientinnen und Patienten werden auch mit stammzellbasierten Behandlungsangeboten konfrontiert, die nicht klinisch erforscht werden oder die (noch) nicht für die Anwendung zugelassen sind. Wie bei medizinischen Behandlungen üblich, sind die Anbieter in der Pflicht, Patientinnen und Patienten vorab aufzuklären. So soll sichergestellt werden, dass Letztere eine sogenannte „informierte Einwilligung“ geben können. Die ISSCR hat nun mithilfe von Expertinnen und Experten aus Klinik, Ethik, Forschung und Regulierung Vorgaben dazu entwickelt, welche Informationen zu Stammzellbehandlungen außerhalb klinischer Studien genannt werden sollen. Gefordert werden beispielsweise Angaben zu möglichen Risiken, den wissenschaftlichen Hintergründen der erhofften Besserungen, zur Qualifikation des behandelnden Personals, zu vorhandenen Genehmigungen und zu den (Folge)kosten. Obwohl das Dokument sich in erster Linie an Medizinerinnen und Mediziner richtet, kann es auch Patientinnen und Patienten Anhaltspunkte liefern, welche Informationen sie vor der Entscheidung für oder gegen eine Behandlung einfordern sollten. Patientinnen und Patienten sollten Therapieangebote außerhalb klinischer Studien anhand dieser Kriterien gründlich prüfen.
Kostenlos zum Download verfügbar: Standard zur informierten Einwilligung für stammzellenbasierte Eingriffe außerhalb von offiziellen klinischen Studien
Weitere Patienteninformationen zu stammzellbasierten Behandlungen finden Sie hier.