Vom 4. Bis 6. November fand in der Evangelischen Akademie Villigst die Tagung „Hoffnungsträger Stammzellen? Neue Entwicklungen in einem kontroversen Gebiet“ statt, die von der evangelischen Landeskirche Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Kompetenznetzwerk Stammzellforschung ausgerichtet wurde.
Nach einer Begrüßung durch Dr. Gudrun Kordecki, die Leiterin des Umweltreferates des Instituts für Kirche und Gesellschaft, sowie Ira Herrmann, die Leiterin der Geschäftsstelle des Kompetenznetzwerks Stammzellforschung NRW, erhielten die gut 20 Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Tagung von Staatssekretär a.D. Wolf Michael Catenhusen einen Überblick über die Entstehung und Entwicklung der Stammzellgesetzgebung in Deutschland.
Der zweite Tag begann mit einem Vortrag zu den aktuellen Entwicklungen im weitverzweigten Feld der Stammzellforschung durch Dr. Tobias Cantz (Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin, Münster & Exzellenz-Cluster REBIRTH, Hannover). Cantz berichtete dabei insbesondere zu den Ergebnissen der Forschung an induziert pluripotenten Stammzellen (iPS) und betonte, dass diese Forschung erst ganz am Anfang stehe. Bis auf Weiteres sei es nicht denkbar, dass die, ethisch unproblematischere, Reprogrammierung die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen (heS) völlig ersetze.
Nahtlos an diese Ausführungen anknüpfen konnte Prof. Dr. Dr. Thomas Heinemann (Philosophisch-Theologische Hochschule, Vallendar) mit seinem Vortrag zur ethischen Einordnung neuer Verfahren in der Stammzellforschung. Heinemann führte aus, dass mit der Etablierung des iPS Verfahrens keinesfalls alle ethischen Fragen beantwortet seien. Falls durch die Reprogrammierung ein Stadium der Totipotenz erreicht werden könne, stellen sich die ethischen Fragen an die Forschung an heS Zellen in ähnlicher Weise auch an die iPS Forschung. Umgekehrt werfe die Möglichkeit der Reprogrammierung von Körperzellen zu pluri- oder sogar totipotenten Zellen die Frage auf, ob die Totipotenz als Abgrenzungskriterium für den Würdeschutz nicht an Überzeugungskraft verliere. Schließlich würden durch die näher rückende Anwendungsreife einzelner stammzellbasierter Therapieverfahren ethische Probleme der Forschungstranslation aufgeworfen. So müsse die Forschergemeinde und der Gesetzgeber nach Möglichkeiten suchen, mit den weltweit aus dem Boden schießenden Anbietern ungeprüfter Stammzelltherapien für unterschiedlichste Indikationen umzugehen.
Um eher anwendungsbezogene Fragestellungen ging es auch im anschließenden Vortrag von Prof. Dr. Regine Kollek (BIOGUM, Universität Hamburg). Zu den, in ihrem Vortrag behandelten, „problematischen Grenzbereichen“ zählte etwa ein durch zukünftige Anwendungsbereiche möglicherweise entstehender Bedarf an Eizellspenden. Sowohl Verfahren wie die tetraploide Komplementierung, als auch das, durch neuere Ergebnisse aus den USA erneut in den Blick geratende, „therapeutische“ Klonen führen zu ganz eigenen ethische und rechtliche Problemen und gesellschaftliche Herausforderungen.
Nach den Vorträgen verteilten sich die Tagungsteilnehmer auf drei Workshops. Einer dieser Workshops behandelte vertiefend die ethischen und rechtlichen Implikationen neuer Verfahren der Stammzellgewinnung. Ein weiterer befasste sich, (unterstützt von Prof. Dr. Peter Horn, Institut für Transfusionsmedizin, Universitätsklinikum Essen), mit dem Spannungsfeld zwischen der Möglichkeit der Heilung schwerer, bislang unheilbarer Krankheiten einerseits und den der finanziellen und gesundheitlichen Gefährdung hilfesuchender Patienten aufgrund unrealistischer Heilungsversprechen andererseits.
Ein weiterer Workshop griff die Frage der Patentierbarkeit von stammzellbezogenen Verfahren auf und beschäftigte sich gemeinsam mit der Patentanwältin Clara Sattler de Souza e Brito (Liermann-Castell & Kollegen GBR, Düren) mit dem kürzlich erfolgten Spruch des EuGH zur europäischen Biopatentrichtlinie.
Im Anschluss an die intensive Workshopphase wurden die Ergebnisse im Plenum vorgestellt und diskutiert.
Der Morgen des dritten Tages begann mit einem Vortrag von Frau Dr. Martina Franzen (Institut für Wissenschafts- und Technikforschung /IWT, Universität Bielefeld) zu der medialen Debatte der Stammzellforschung. Franzen erörterte unter Anderem die Zusammenhänge zwischen der Forschung im Stammzellbereich und deren Publikationsorte. Sie postulierte eine Rückwirkung von hohem öffentlichen Interesse an Forschung auf die tatsächlich stattfindende Forschungsarbeit. Ihren Abschluss fand die Tagung mit einer Podiumsdiskussion zwischen Dr. Franzen, Prof Dr. Hans Schöler (Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin, Münster) und Superintendent Prof. Dr. Dieter Beese (Evangelische Kirche Westfalen). In einer angeregten und kontroversen Diskussion unter starker Beteiligung des Publikums wurde, neben Vielem Anderen, etwa die Auswirkung des Verbots der Patentierung von heS basierten Verfahren durch den EuGH und die Rolle der Kirchen in der öffentlichen Debatte um die Stammzellforschung thematisiert.

