Reproduktives und therapeutisches Klonen nach islamischem Recht
Von Nils Fischer, Institut für Wissenschaft und Ethik (IWE), Bonn
Einleitung
Die Erfolge beim Klonen Ende der 1990er Jahre haben in der islamischen Welt und unter islamischen Rechtsgelehrten zu einer ausführlichen Auseinandersetzung geführt. Im Zentrum der Debatte stand das reproduktive Klonen, insbesondere als die Sekte der Raelianer Ende 2002 verkündete, erstmals einen Menschen geklont zu haben. Das therapeutische Klonen wurde von den Rechtsgelehrten meist wohlwollend betrachtet.
Reproduktives Klonen
Islamische Rechtsgelehrte haben sich detailliert mit dem reproduktiven Klonen auseinandergesetzt und die schariatrechtlichen Argumente dafür und dagegen formuliert. Die Mehrzahl der islamischen Rechtsgelehrten lehnt es als mit dem islamischen Recht unvereinbar ab, vor allem weil es zu Unklarheiten bei der Filiation (nasab) führt. Manche werten es als Ketzerei und Atheismus, wie die Muslim World League (MWL) in einer Erklärung 2003. Eine Reihe von schiitischen Rechtsgelehrten werten es im Einzelfall hingegen als erlaubt. Im Folgenden soll jedoch die Debatte über das therapeutische Klonen dargestellt werden.
Therapeutisches Klonen
So vehement wie das reproduktive Klonen von islamischen Rechtsgelehrten verurteilt wird, so entschieden wird von ihnen für das therapeutisches Klonen argumentiert. Islamische Rechtsgelehrte betonen in ihren Stellungnahmen häufig, dass der Islam eine Religion sei, die wissenschaftlichen Fortschritt begrüße und nicht behindere, deshalb zeigen sie sich neuen medizinischen Heil- und Behandlungsmethoden gegenüber sehr aufgeschlossen. Sie betonen den Vorrang des menschlichen Lebens vor anderen Prinzipien.
Auf zahlreichen internationalen Konferenzen verschiedener großer islamischer Organisationen diskutierten seit den 1990er Jahren Rechtsgelehrte mit Forschern und Medizinern über das Klonen. Viele Rechtsgelehrte haben sich in Stellungnahmen zu dem Thema geäußert und die bekannten islamischen Rechtsgremien haben Beschlüsse und Handlungsempfehlungen verabschiedet. So verabschiedete die International Islamic Fiqh Academy (IIFA) der Organization of the Islamic Conference (OIC) bereits 1997 eine Stellungnahme zum Klonen von Menschen. In ihr bezeichnet sie reproduktives Klonen von Menschen als schariatrechtlich verboten, bei Tieren und Pflanzen hingegen als erlaubt. Auch das therapeutische Klonen zur Heilung von Kranheiten sieht sie als erlaubt an. Diese Ansicht äußert auch der damalige Großmufti von Ägypten, Ahmad at-Tayyib, in seinem Gutachten zum Klonen von 2003, das er im Auftrag der ägyptischen Regierung erstellte. Wie sein Vorgänger im Amt, Nasr Far?d W?sil, befürwortet at-Tayyib das „medizinische Klonen“, wenn es sicher und effektiv sei. Die Befürworter des therapeutischen Klonens unter den islamischen Rechtsgelehrten werten die Zerstörung von Embryonen mit dem Hinweis auf das schariatrechtliche Prinzip des allgemeinen Nutzens (maslaha) als erlaubt.
Einige muslimische Rechtsgelehrte erheben allerdings Einwände gegen das therapeutische Klonen, gerade weil es die Zerstörung von Embryonen beinhaltet, wie der bekannte Scheich Y?suf al-Qarad?w?. Der ehemalige Großmufti von Tunesien, Muhammad al-Mukht?r as-Sal?m?, gibt zu bedenken, dass die Zerstörung von Embryonen als ein Verstoß gegen die von Gott verliehene Würde zu werten sei. Aufschlussreich ist die Bewertung des therapeutischen Klonens durch den schiitischen Rechtsgelehrten Hasan al-Dschaw?hir?. Seiner Ansicht nach ist nur das „direkte Klonen“ von Organen erlaubt, hingegen die Erzeugung und Zerstörung von Embryonen oder „lebenden Ersatzteillagern“ schariatrechtlich verboten. Unter „direktem Klonen“ versteht er die Kultur eines Ersatzorgans, vermutlich in einem tierischen Organismus.
UN Declaration on Human Cloning
Dass die Mehrheit der islamischen Staaten zwar für ein Verbot des reproduktiven Klonens ist, aber nicht das therapeutische und Forschungsklonen verboten wissen will, zeigte sich deutlich im Abstimmungsverhalten der islamischen Staaten über die UN Declaration on Human Cloning. Bei der abschließenden Abstimmung 2005 stimmte eine Hälfte der islamischen Staaten einschließlich Saudi-Arabiens und der Golf Staaten für die Deklaration, die andere Hälfte enthielt sich der Stimme, darunter auch Ägypten und die islamischen Staaten, in denen Stammzellforschung betrieben wird, nämlich Iran, Malaysia und die Türkei. Das Abstimmungsergebnis kann deshalb so interpretiert werden, dass zwar keiner der Staaten vollständig gegen eine Regulierung des Klonens ist. Aber nur ein Teil der Staaten scheint für ein umfassendes Verbot des Klonens zu sein, während die Enthaltungen als Indiz gewertet werden können, dass diese Staaten zwar für ein Verbot des reproduktiven Klonens sind, sich aber dem therapeutischen Klonen nicht verschließen wollen. Unter den islamischen Staaten hat bisher nur Tunesien das reproduktive Klonen ausdrücklich gesetzlich verboten. In den anderen Staaten ist es entweder gar nicht rechtlich geregelt oder nur indirekt im Rahmen von Verordnungen zur In-vitro-Fertilisation.
Resümee
Die Meinungsvielfalt in Bezug auf das reproduktive und therapeutische Klonen ist in der islamischen Welt so groß wie zum Beispiel in der europäischen Debatte. Es muss jedoch bei den Äußerungen islamischer Rechtsgelehrter immer darauf geachtet werden, welche Fallkonstruktionen der jeweiligen Stellungnahme zu Grunde liegen und welches Verständnis der jeweilige Rechtsgelehrte von der Materie hat. Islamische Rechtsgelehrte betonen zwar die Freiheit der Forschung und ihre Aufgeschlossenheit dem wissenschaftlichen Fortschritt gegenüber, wenn die Zerstörung von menschlichen Embryonen oder die Herstellung von Embryonen für medizinische Zwecke angesprochen werden, dann sind sie in ihrem Urteil jedoch zurückhaltender. Oder sie plädieren, wie im Fall der Stammzellforschung, dafür zunächst die Alternativen, das heißt zum Beispiel die Forschung an adulten Stammzellen, auszuschöpfen. So kann auch das „direkte Klonen“ als Ausweg aus dem Dilemma verstanden werden, beim therapeutischen Klonen Embryonen zu verbrauchen.

Do therapies based on the application of the body’s own adult stem cells need authorization or approval? An evaluation
Since the 1970s adult stem cells have been successfully used in Germany to treat leukemic diseases as well as a variety of other types of cancer (malignant leukoma).
In contrast to the transplantation of embryonic stem cells, where there is the disadvantage of a significantly increased risk of tumor formation and, it being exogenous tissue, can also trigger an immune reaction, there are no known specific medical risks associated with the re-injection of purified, autologous adult stem cells. In recent years this has lead to a multitude of private providers offering treatment with endogenous stem cells as a therapeutic option.


