Schweden
In Bezug auf die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen zählt die schwedische Gesetzgebung weltweit wohl zu den liberalsten. Seit 1991 erlaubt das In Vitro-Fertilisations (IVF) Gesetz die Forschung an Embryonen, 14 Tage nach ihrer Etablierung müssen diese jedoch vernichtet werden. Embryonen, an denen geforscht wurde, dürfen nicht mehr in den Mutterleib eingepflanzt werden. Im Dezember 2001 und im Januar 2002 hat der schwedische Forschungsrat ethische Richtlinien in Bezug auf Stammzellforschung aufgestellt. Darin wird die Verwendung von Embryonen zu Forschungszwecken für ethisch vertretbar gehalten, wenn eine Alternative zur Erreichung vergleichbarer Forschungsergebnisse nicht besteht und das Forschungsprojekt für notwendig erachtet wird, um die Stammzellforschung zu befördern. Die genannten Richtlinien werden von regionalen Komitees bei der Überprüfung der Verwendung embryonaler Stammzellen angewandt.
Zulässig ist nur die Forschung an so genannten ‚überzähligen Embryonen’ soweit die Forschung dazu dienen soll- die Behandlung von Unfruchtbarkeit zu verbessern,- Verhütungsmethoden zu verbessern oder- Kenntnisse über die embryonale Entwicklung und die Entstehung von Defekten erbringen soll.Zudem darf der Embryo den 14. Tag seiner Embryonalentwicklung nicht überschritten haben. Die Spender müssen der Verwendung zustimmen und können ihre Zustimmung in jeder Phase des Projektes widerrufen.Die Erzeugung von Embryonen eigens zu Forschungszwecken ist in Schweden untersagt. Ebenfalls verboten ist das Klonen von Menschen. Obiges Gesetz enthält einen Passus der als implizites Klonverbot gewertet wurde aber wohl nicht das therapeutische Klonen umfasste. Durch einen Government Bill wurde diese Unklarheit im Jahr 2003 beseitigt. Dieses Gesetz erlaubt das therapeutische Klonen und verbietet zugleich explizit reproduktives Klonen.


