Österreich
In Österreich finden sich keine gesetzlichen Regelungen die sich ausdrücklich mit der Frage der Forschung an Embryonen oder der Gewinnung von embryonalen Stammzellen befassen.. Das seit 1992 geltende Fortpflanzungsmedizingesetz verbietet jedoch die Forschung an entwicklungsfähigen menschlichen Zellen sowie die Verwendung totipotenter Zellen zu einem anderen Zweck als dem der medizinisch unterstützten Fortpflanzung. Hierdurch wird sowohl der Forschung an Embryonen, als auch der Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen, ein Riegel vorgeschoben. Nach nicht ganz einhelliger, aber wohl herrschender Meinung, ist sowohl das reproduktive, als auch das therapeutische Klonen durch das Fortpflanzungsmedizingesetz untersagt. Verboten ist aber ausdrücklich weder die Forschung an (nicht totipotenten) embryonalen Stammzellen, noch deren Import aus dem Ausland. Anders als in Deutschland, hat der österreichische Gesetzgeber keine eigene Regelung zum Import von humanen embryonalen Stammzellen erlassen, so dass ein rechtlicher Graubereich verbleibt.

