Niederlande
Bis zur Verabschiedung des Embryo Act im Jahr 2002 gab es in den Niederlanden keine einschlägige Gesetzgebung in Bezug auf den Umgang mit Embryonen und der Forschung an humanen embryonalen Stammzellen. Forschungsanträge in diesem Bereich wurden durch das Central Committee for Research Involving Human Subjects (CCMO) nach Maßgabe eines Regierungsmemorandums von 1995 geprüft. Gemäß diesem Memorandum war die Forschung an humanen embryonalen Stammzelllinien nur dann zulässig, wenn diese bereits etabliert waren.
Mit dem Embryo Act schuf das niederländische Parlament 2002 eine gesetzliche Basis für die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen. Zusätzlich zu der bereits zuvor zulässigen Forschung an bereits etablierten Stammzelllinien wurde es dadurch möglich neue Linien zu gewinnen, soweit die dazu verwendeten Embryonen nach einem abgeschlossenen IVF Verfahren ‚überzählig’ geblieben sind. Das Gesetz sieht vor, dass – die Einwilligung der Spender vorausgesetzt - derartige ‚überzählige Embryonen’ innerhalb der ersten 14 Tage ihrer embryonalen Entwicklung zur Gewinnung von Stammzellen genutzt werden können. Auch weiterhin liegt die Kompetenz zur Genehmigung derartiger Projekte beim CCMO.
Verboten ist durch den Embryo Act die Herstellung von Embryonen ausschließlich zu Forschungszwecken. Das Gesetz sieht allerdings vor, dass dieses Verbot fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes durch ein königliches Dekret aufgehoben werden kann. Sollte dies geschehen ist die Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken künftig zulässig, allerdings nur bei Forschung die „…mit hoher Wahrscheinlichkeit zu neuen Einsichten in den Bereichen Unfruchtbarkeit, künstliche Reproduktionstechniken, ererbte oder angeborene Krankheiten bzw. Transplantationsmedizin führen wird und die nur anhand von Embryonen im Sinne von Satz 1 vorgenommen werden kann“. Bislang wurde das Verbot der Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken nicht aufgehoben. Insofern ist auch das therapeutische Klonen in den Niederlanden zur Zeit untersagt.


