_EU-Stammzell-Konsortien fordern Chancengleichheit
Wissenschaftler, die an den durch die EU-geförderten Stammzellprojekten ESTOOLS und EuroStemCells beteiligt sind, haben mit ihrem Statement vom 26. Juli Aktivitäten gefordert, die “politische und rechtlichen Hürden der gemeinsamen Forschung abbauen um das Potential der Stammzellforschung zu Gunsten der europäischen Bürger umsetzen zu können”.
Besonders richtete sich das Papier an die Regierungen von Italien und Deutschland.
Die Heterogenität der nationalen Rahmenbedingungen für Stammzellforschung behindere den Austausch von Ideen und wissenschaftlichem Personal und verzögere damit die Entwicklung von biomedizinischen und therapeutischen Anwendungen.
Das Statement führt auch konkrete Beispiele auf, die die Unsicherheit und damit die Behinderung von wissenschaftlicher Kooperation verdeutlichen. Dabei kann es z.B. um Informationen zum Umgang mit nach dem 1.1.2002 gewonnenen humanen embryonalen Stammzelllinien gehen. Ein Großteil der an EU-Projekten beteiligten Wissenschaftler arbeiten mit neueren, also in Deutschland nicht erlaubten, Zelllinien. Die deutsche Gesetzgebung schließt nicht nur deutsche Forscher von der Erhebung vergleichbarer Daten aus, sondern bringt auch eine rechtliche Unsicherheit im Austausch von wissenschaftlichen Ergebnissen innerhalb eines internationalen Kooperationsprojektes mit sich.
Daher wird an Deutschland die Forderung zur Abschaffung der Stichtagsregelung, die Zulassung des Imports von Stammzelllinien auch für diagnostische und therapeutische Zwecke und die Abschaffung der Strafandrohung im deutschen Stammzellgesetz adressiert. Zentrale Forderung an die italienische Regierung ist die Anerkennung der humanen embryonalen Stammzellforschung als innovatives, zukunftsweisendes Feld und die damit einhergehende Aufnahme dieser Forschungsaktivitäten in die Maßnahmen zur staatlichen Forschungsförderung.
Die vollständige Stellungnahme ist erhältlich als PDF


